Kann eine bayerische Gemeinde wesentliche Entscheidungen dem Gemeinderat entziehen und ein Bürgerbegehren verhindern, indem sie umfangreiche Kommunalunternehmen gründet und die Kompetenzen so wegdelegiert? Diese Vorgehensweise ist sicher nicht im Sinne der Gemeindeordnung. Und bei genauerem Hinsehen ist es wohl auch nicht möglich, obwohl es gern so behauptet wird.
Gemeinden und Landkreise lagern viele Einrichtungen der alltäglichen Versorgung in gesonderte Kommunalunternehmen aus. Diese Unternehmen sind als Anstalten des öffentlichen Rechts (Art. 89 der Gemeindeordnung) im Endeffekt nichts anderes als Abteilungen der Stadtverwaltung, auch wenn sie – im Gegensatz zum Eigenbetrieb – eine gewisse Verselbstständigung der täglichen Organisation erreicht haben. Entscheidungsgremien sind dann aber nicht mehr die Gemeindeorgane, sondern Vorstand (Art. 90 Abs. 1 GO) und Verwaltungsrat (Art. 90 Abs. 2 GO).
Diese Vorgehensweise ist gesetzlich verankert und ihre praktische Umsetzung verursacht prinzipiell keine Probleme. Problematisch wird es jedoch bei der Kollision mit einem anderen Instrument des Kommunalrechts, nämlich den Bürgerentscheiden. BayGO: Verhinderung von demokratischer Mitsprache durch Kommunalunternehmen? weiterlesen
Hinzu kommen bei Gemeinderatsgruppen noch einmal 7500 Zeichen als Sockelbetrag, bei Fraktionen sind es 14.000. Allein dies ist schon eine Ungleichbehandlung gegenüber den Einzelkämpfern, die einer Begründung bedürfte. Denn schließlich erhält so die kleinste Fraktion, die der Freien Wähler, 32.750 Zeichen, was heruntergerechnet 6550 Zeichen für jeden ihrer Gemeinderäte sind. Nun wäre es möglich, dass es hierfür einen einleuchtenden Grund gibt, weil bspw. die Fraktionen mehr Ausschusssitze und Referentenposten innehaben, sodass sie auch mehr mitzuteilen haben. Warum demgegenüber eine Zwei-Personen-Gruppe aufgrund ihres Sockelbetrag auf einmal viermal so viel schreiben darf wie ein Einzelkämpfer, ist dagegen schwer erklärlich. Unter Umständen müsste man dafür näher in das baden-württembergische Kommunalrecht und in die Mannheimer Gepflogenheiten einsteigen. Die alte Verteilung ist aber auch gar nicht das Problem, sondern die neue.