Die freien Aufgaben sind freiwillig, die Gemeinden können also selbst entscheiden, ob sie diese wahrnehmen oder nicht.
Hierzu gehören z.B. die kommunale Wirtschaftsförderung, die Veranstaltung von Märkten und Festen oder auch Städtepartnerschaften.
Voraussetzung dafür sind eine entsprechende Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die negative Gesetzmäßigkeiten, der Gemeinde darf es also nicht gesetzlich verboten sein, sich dieser Aufgabe anzunehmen.
Davon zu unterscheiden sind die sog. pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben.