Kommunalabgaben

Auch auf Ebene der Gemeinden und Kreise gibt es Abgaben und Steuern.
Auch auf Ebene der Gemeinden und Kreise gibt es Abgaben und Steuern.
(Letzte Aktualisierung: 20.10.2022)

Kommunalabgaben sorgen dafür, dass die Gemeinde Geld für Investitionen und andere Ausgaben zur Verfügung hat. Dabei handelt es sich um sehr verschiedene Abgabenarten, bei denen der Spielraum der Gemeinde aber auch ganz unterschiedlich sein kann.

Inhalt

Allgemeines

Welche Gemeindesteuern gibt es?

Kommunale Steuern sind:

  • Grundsteuern
  • Gewerbesteuer
  • örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (Art. 3 KAG)
Welche Rangfolge gilt zwischen Entgelten und Steuern?

Entgelte sind grundsätzlich vorrangig für die Einnahmenbeschaffung. Allerdings haben Steuerpflichtige kein Recht auf Beachtung dieser Subsidiarität.

Welcher Rechtsweg ist gegen Kommunalabgaben gegeben?

Hier ist zu unterscheiden:

  • Gegen Grundlagenbescheide für Realsteuern ist der Finanzrechtsweg (inkl. Einspruch) gegeben.
  • Gegen andere Kommunalabgabenbescheide ist der Verwaltungsrechtsweg (inkl. fakultativem Widerspruch, Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGVwGO) gegeben.
Wie werden Kommunalabgaben vollstreckt?

Die Vollstreckung richtet sich nach Art. 18 ff. VwZVG.

Wann verjährt die Festsetzung von Kommunalabgaben?

Die Festsetzungsverjährung beträgt gemäß §§ 169 bis 171 AO vier Jahre ab Ablauf des Kalenderjahrs.

Wann kann gegen gemeindliche Abgaben aufgerechnet werden?

Dies ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig (§ 226 Abs. 3 AO). Dabei bleibt die Festsetzung selbst rechtmäßig, sie wird lediglich in bestimmter Höhe getilgt; eine Zahlungsaufforderung ist dann ggf. teilweise rechtswidrig.

Wie kann ein Erlass nach ergangenem Abgabenbescheid erreicht werden?

In diesem Fall kann ein selbstständiges Erlassverfahren nach § 227 AO angestrengt werden.

Kann ein im Widerspruchsverfahren aufgehobener Steuerbescheid ohne Weiteres erneut erlassen werden?

Nein, es handelt sich dabei ja um eine Aufhebung des Widerspruchsbescheids, sodass die Einschränkungen der §§ 130, 131 AO zumindest analog heranzuziehen sind und den Neuerlass entsprechen einschränken.

Wann kann ein Abgabebescheid aufgehoben werden?

Hier gelten die Vorschriften über Rücknahme und Widerruf gemäß §§ 130, 131 AO: Demnach kann ein rechtswidrig zu niedriger Steuerbescheid aufgehoben werden, auf die Rücknahme einer zu hohen Besteuerung besteht dagegen kein Anrecht.

Ist die Bekanntgabe an Ehegatten in einem einzelnen Brief zulässig?

Ja, dies ergibt sich aus § 122 Abs. 5 Satz 1 AO, auf den Art. 13 Abs. 1 Nr. 3b KAG verweist. Für die förmliche Zustellung ordnet Art. 8a VwZVG dasselbe an.

Nach welchem Gesetz richtet sich die Zustellung des Abgabenbescheids?

Das Zustellungserfordernis als solches ergibt sich aus § 122 Abs. 5 Satz 1 AO, auf den Art. 13 Abs. 1 Nr. 3b KAG verweist. Danach ist eine förmliche Zustellung nur notwendig, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

Art. 17 Abs. 1 VwZVG ermöglicht zudem eine Ersetzung der Zustellung durch einfache Briefsendung.

Muss die Auswahl eines bestimmten von mehreren Gesamtschuldnern begründet werden?

Nein, in der Auswahlentscheidung ist ohne Weiteres erkennbar, dass die Schuldnerauswahl nach Effizienzgründen erfolgt ist.

Darf ein Kommunalabgabenbescheid an die Gesellschafter eine GbR persönlich ergeben?

Nein, wenn die GbR selbst in das Grundbuch eingetragen ist (§ 899a BGB), so ist diese auch als Gesellschaft steuerpflichtig. Werden die Gesellschafter als Inhaltsadressaten angeschrieben, so sind die Betragsbescheide rechtswidrig.

Wie können die Steuermessbescheide angefochten werden?

Die Anfechtung erfolgt hier auf dem Finanzrechtsweg. Eine Anfechtung erst bei Erlass des Gewerbesteuerbescheids ist nicht möglich, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits Bestandskraft eingetreten ist.

Grundsteuer

Wer ist Steuerschuldner der Grundsteuer?

Steuerschuldner ist der Eigentümer des Grundstücks, bei Wohnungseigentum wird die Steuerschuld anhand der Teilwerte aufgeteilt.

Was ist der Grundsteuermessbescheid?

Der Grundsteuermessbescheid wird durch das Finanzamt erlassen und entscheidet über die sachliche und persönliche Steuerpflicht. Insbesondere wird der Steuermessbetrag festgelegt.

Wie legt die Gemeinde den Hebesatz fest?

Dies geschieht entweder durch eine eigene Hebesatzsatzung (§ 25 Abs. 2 GrStG) oder im Rahmen der Haushaltssatzung für das Jahr (Art. 63 Abs. 2 Nr. 4 GO).

Kann die Gemeinde den Hebesatz beliebig erhöhen?

Ja, auch eine deutliche Erhöhung vom einen Jahr zum anderen ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Wann besteht ein Anspruch auf Erlass der Grundsteuer?

Dies ist in § 33 GrStG geregelt: Demnach sind Erlässe von 25 bzw. 50 % möglich, wenn das Grundstück einen geringeren als den üblichen Rohertrag erzielt. Allerdings darf der Eigentümer die Minderung nicht zu vertreten haben, er muss insbesondere ernsthafte Vermietungsbemühungen getätigt haben.

Gewerbesteuer

Wer ist gewerbesteuerpflichtig?

Gewerbesteuer müssen alle gewerblichen Unternehmer unabhängig von der Rechtsform zahlen, nicht aber Freiberufler.

Wie wird die Gewerbesteuer festgesetzt?

Der Steuermessbetrag wird aufgrund des Gewerbeertrags durch das Betriebsfinanzamt festgesetzt. Unterhält das Unternehmen verschiedene Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, wird der Ertrag entsprechend aufgeteilt.

Sind die Gemeinden an den Grundlagenbescheid gebunden?

Ja, sie haben auf Grundlage des Messbetrags die Gewerbesteuer zu erheben. Soweit eine Zerlegung stattfindet, sind die Gemeinden insoweit allerdings Beteiligte und können die Aufteilung anfechten.

Wie wird der Hebesatz festgelegt?

Wie bei der Grundsteuer entweder durch die Haushaltssatzung oder durch eine Hebesatzsatzung (§ 16 Abs. 2 GewStG). Die Satzung muss aber spätestens am 30. Juni des Geltungsjahres verabschiedet sein.

Zweitwohnungsteuer

Wann hat man eine Wohnung inne?

Ein Innehaben geht über die bloße Nutzungsmöglichkeit hinaus und bedeutet ein rechtlich gesichertes Verfügenkönnen über die Wohnung für eine gewisse Dauer.

Bei Lebenspartnerschaften ist nur der Eigentümer oder Mieter der Inhaber.

Sind auch Geschäftsräume Wohnungen?

Nur dann, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit tatsächlich zu Wohnen oder Schlafen benutzt werden.

Darf eine zweite Wohnung eines Ehepartners, die lange Arbeitswege ersparen soll, besteuert werden?

Nein, ansonsten wäre die Familie benachteiligt, da der Ehepartner melderechtlich bei der Familie seinen Erstwohnsitz hat. Alleinstehende könnten dagegen ohne Weiteres die andere Wohnung zur Erstwohnung machen.

Ist die Zweitwohnungssteuer gleichartig zur Vermögensteuer?

Nein, da die Vermögensteuer auf das Vermögen als solches abzielt, die Zweitwohnungssteuer dagegen auf eine bestimmte Vermögensverwendung.

Was ist eine Zweitwohnung?

Eine Zweitwohnung ist regelmäßig jede Wohnung, die melderechtlich nicht die Hauptwohnung ist. Die Steuersatzung kann hier einen eigenständigen Begriff definieren.

Gebühren und Beiträge für Einrichtungen

Wie können kommunale Einrichtungen finanziert werden?

Die Gemeinde hat grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen Beitrags- und Gebührenfinanzierung. In der Regel erfolgt eine Mischung aus beidem.

Eine reine Gebührenfinanzierung scheidet aus, wenn die Zahl der nicht angeschlossenen (und damit nicht gebührenpflichtige) Grundstücke über 20 % liegt und dadurch erhebliche Mehrbelastungen für die angeschlossenen Grundstücke zu befürchten sind.

Welche Voraussetzungen müssen für Benutzungsgebühren gegeben sein?

Gemäß Art. 8 KAG sind folgende Voraussetzungen zwingend:

  • Tätigkeit einer Gebietskörperschaft
  • Bereich der Daseinsvorsorge
  • Leistungsangebot und -inanspruchnahme
  • öffentlich-rechtliche Regelung des Verhältnisses
Was ist eine Stammsatzung?

Die Stammsatzung widmet leitungsgebundene Einrichtungen (Wasser und Abwasser) ihrem öffentlichen Zweck. Die Stammsatzung ist dann die Grundlage dafür, dass eine gesonderte Gebührensatzung für die Benutzung erlassen werden kann.

Bei Straßenbaubeiträgen ist eine solche Stammsatzung nicht nötig, da die Widmung bereits durch Allgeeinverfügung gemäß Art. 6 BayStrWG erfolgt.

Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag

Wer muss Kurbeitrag bezahlen?

Alle Gäste, die sich zur Kur und Erholung in der Gemeinde aufhalten, nicht also Personen, die mit Erstwohnsitz in der Gemeinde wohnen oder stationär untergebracht sind. Auch Zweitwohnungsinhaber sind beitragspflichtig und dürfen nicht mit Hinblick auf die Zweitwohnungssteuer befreit werden.

Wann kann eine Gemeinde einen Kurbeitrag verlangen?

Ein Kurbeitrag setzt die Anerkennung als Kurort (Art. 7 Abs. 1 KAG) voraus. Ob die materiellen Voraussetzungen der Anerkennung vorliegen, ist dagegen irrelevant.

Wie wird die Bemessung des Fremdenverkehrsbeitrags vorgenommen?

Maßgeblich sind die Vorteile, die der einzelne aus dem Fremdenverkehr zieht, Art. 6 Abs. 2 KAG. Diese können geschätzt werden, die Schätzung ist aber gerichtlich voll nachprüfbar. § 162 AO ist nicht einschlägig.

Welche Maßnahmen können durch einen Fremdenverkehrsbeitrag finanziert werden?

Grundsätzlich alle mit dem Fremdenverkehr zusammenhängenden Kosten, z.B.

  • Investitionen
  • Kosten für das Tourismusbüro
  • Werbemaßnahmen
  • touristische Veranstaltungen
  • Anlagen des Ortsbilds
  • Kur- und Erholungseinrichtungen

Für die Frage der Deckung sind Kurbeiträge mitzurechnen.

Wer muss den Fremdenverkehrsbeitrag zahlen?

Alle natürlichen und juristischen, die mittelbar oder unmittelbar am Fremdenverkehr verdienen. Hierzu gehören:

  • Hotels und Gastwirtschaften
  • Einzelhandel
  • Zulieferer zu diesen Betrieben
  • Druckereien, die Prospekte o.ä. herstellen

Auswärtige müssen nur Beitrag zahlen, wenn eine Betriebsstätte in der Gemeinde besteht oder eine verfestigte Geschäftsbeziehung zur Gemeinde vorliegt.

Wann ist die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen ausgeschlossen?

Analog Art. 53 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG verjähren Erschließungsbeiträge 30 Jahr nach Entstehen der Vorteilslage.

Besteht beim Besitz einer eigenen Wasserversorgungsanlage ein Anspruch auf Befreiung vom Anschlusszwang?

In der Regel nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn die öffentliche Versorgung nicht ausreichend ist oder die private Anlage hohe Kosten verursacht hat.

Darf ein Anschlusszwang auch nur für einzelne Grundstücke festgelegt werden?

Grundsätlich muss ein Anschlusszwang allgemein sein, also für alle Grundstücke gelten. Lediglich einzelne Ausnahmen sind möglich.

Darf ein Anschluss- und Benutzungszwang nur für Teile des Gemeindegebiets angeordnet werden?

Ja, dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bspw. nur eine teilweise Verlegung von Wasserleitungen erfolgt ist und damit der Anschlusszwang gar nicht überall durchgesetzt werden?

Wann kommt ein Erlass der Abgaben in Betracht?

Ein Erlass oder eine Ermäßigung sind gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 5a KAG, § 227 Abs. 1 bzw. 163 Abs. 1 AO möglich, wenn die Erhebung (in voller Höhe) unbillig wäre.

Können Altanschließer aufgrund einer neuen Satzung erneut herangezogen werden?

Ja, es müssen lediglich die bereits bezahlten Beiträge angerechnet werden. Ein Vertrauensschutz, wonach es bei den schon gezahlten Beiträgen sein Bewenden hat, besteht nicht.

Wird ein rechtswidriger Beitragsbescheid durch eine spätere Satzung geheilt?

Ja, und zwar auch dann, wenn keine ausdrückliche Rückwirkung angeordnet wurde. Dies wird damit begründet, dass Beiträge gemäß Art. 5 Abs. 8 KAG auch für bereits zuvor hergestellte Einrichtungen erhoben werden können. Der Bescheid könnte also aufgrund der neuen Satzung auch neu erlassen werden, damit muss erst recht Heilung möglich sein.

Kann eine unwirksame Abgabesatzung rückwirkend korrigiert werden?

Ja, ein Vertrauen in die Unwirksamkeit ist nicht schützenswert. Zudem hat die Gemeinde durch die ursprüngliche Satzung gezeigt, dass sie zumindest dem Grunde nach Gebühren erheben will.

Dürfen Erschließungsbeitragssatzungen auch rückwirkend erlassen werden?

Ja, die Bürger müssen einer Beitragserhebung rechnen und können sich nicht auf einen Vertrauenstatbestand berufen.

Welche Grundlage müssen die Gemeinden für ihre Abgaben schaffen?

Bei Erschließungsbeiträgen und Abgaben sind gemeindliche Satzungen notwendig, Art. 2 Abs. 1 KAG. Bei Realsteuern bedarf es der Festlegung eines Hebesatzes (§ 25 GrStG, § 16 GewStG).

Wann liegen abgabenrechtliche Gründe des öffentlichen Wohls vor?

Der Begriff der Gründe des öffentlichen Wohls ist gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar. Häufig kann die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit herangezogen werden. Die bloße Erschließung einer Einnahmequelle für die Gemeinde allein ist nicht ausreichend.

Welchen Mindestinhalt muss eine gemeindliche Abgabensatzung erfüllen?

Da das Kommunalabgabengesetz die Rechtsgrundlage ist, müssen dessen Voraussetzungen (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG) erfüllt sein: Die Satzung muß die Schuldner, den die Abgabe begründenden Tatbestand, den Maßstab, den Satz der Abgabe sowie die Entstehung und die Fälligkeit der Abgabeschuld bestimmen.

Worauf muss eine Abgabe beruhen?

Rechtsgrundlage für Abgaben aller Art muss ein Gesetz, eine Rechtsverordnung oder eine Satzung sein. Die Rechtsgrundlage muss formell und materiell rechtmäßig sein.

Was sind Sonderabgaben?

Abgaben sui generis sind von einer bestimmten, in sich homogenen Gruppe zu leisten, die eine besondere Sachnähe zu einer bestimmten Aufgaben aufweist und daher eine besondere Finanzierungspflicht hierfür trägt. Die Abgabe muss der Gruppe zugute kommen. Beispiele für solche Abgaben sind bspw. die Stellplatzablöse oder die Kleineinleiterabgabe nach dem Abwassergesetz.

Können auch Wasserabgabe- und Entwässerungssatzungen rückwirkend erlassen werden?

Nein, hier ist kein rückwirkender Erlass möglich, da eine öffentliche Einrichtung nicht rückwirkend gewidmet werden kann.

Wann liegt ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil vor?

Der Vor- oder Nachteil muss sich durch den Beschluss selbst, durch dessen Vollzug oder durch das aus dem Vollzugsbeschluss folgenden Verfahren ergeben.

Dabei muss jedoch ein individuelles Sonderinteresse betroffen sein, nicht nur das Gruppeninteresse einer Gruppe, der der Mandatsträger angehört. Ein Gruppeninteresse liegt bspw. bei Abgabensatzungen vor.

Die Auswirkungen können dabei sowohl wirtschaftlicher als auch ideeller Art sein.

Wie werden Geldleistungen durchgesetzt?

Gemäß § 13 KAG sind viele Vorschriften der Abgabenordnung anwendbar. Die Festsetzung erfolgt aber ebenfalls durch VA (Art. 12 KAG). Die Vollstreckung erfolgt im Wesentlichen nach den Vorschriften der Art. 23, 24 und 26 VwZVG.

Wie werden Dienst- und Sachleistungen durchgesetzt?

Abgaben, die nicht Geldleistungen sind, werden durch Verwaltungsakt festgesetzt und nach dem VwZVG vollstreckt.

Was sind Gebühren?

Gebühren sind öffentliche Abgaben, die eine Gegenleistung für konkrete gemeindliche Handlungen oder für die Nutzung gemeindlicher Angebote darstellen.

Dürfen für Bürger der Gemeinde geringere Gebühren festgesetzt werden?

Ja, aber nur in der Form, dass die Gemeinde Zuschüsse zahlt und diese von den Gebühren der Einheimischen abgezogen werden.

Dürfen Gebühren nach dem Einkommen der Bürger gestaffelt werden?

Nein, die spezielle Entgeltlichkeit und die Gleichheit verlangen, dass jeder einen angemessenen Preis nach dem Grad der Inanspruchnahme zu bezahlen hat. Ein umverteilender Nebenzweck ist unzulässig und kann auch nicht mit Verweis auf das Sozialstaatsprinzip gerechtfertigt werden.

Wie sind die Gebühren zu bemessen?

Die Gebührengrundsätze bestimmen sich nach Art. 8 Abs. 2 bis 4 KAG: Dabei gilt das Kostendeckungsprinzip unter Beachtung des Kostenüberdeckunsgverbots – die Ausgaben müssen nach Möglichkeit gedeckt werden, aber Gewinne sollen nicht erzielt werden.

Zudem ist das Äquivalenzgebot zu beachten, wonach die Gebühr angemessen zu sein hat. Dabei muss soweit möglich der sog. Wirklichkeitsmaßstab angelegt werden, lediglich hilfsweise ein Wahrscheinlichkeiitsmaßstab.

Hundesteuer

Ist die gemeindliche Hundesteuer zulässig?

Die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer ist immer wieder umstritten. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Hundesteuer als solche gesetzlich vorgesehen und zulässig ist. Die konkrete Ausgestaltung nach der Steuersatzung der Gemeinde muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Die in der Regel verwendeten Formulierungen und Steuersätze sind jedoch unbedenklich.

Worauf konkret zu achten ist, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in seinem Urteil vom 06.03.2017 (Az. 1 K 919 / 16.WI) dargelegt.

Ist eine gestaffelte Steuererhebung für mehrere Hunde in einem Haushalt zulässig?

Ja, insoweit liegt auch keine Benachteiligung von Familien vor, da nicht an das Bestehen einer Familie und ihrer Zahl von Hunden angeknüpft wird, sondern an den Haushalt als solchen.

Sind höhere Steuern für Kampfhunde zulässig?

Ja, insoweit handelt es sich um eine Lenkungssteuer, die die Zahl solcher Hunde möglichst im Rahmen halten soll. Allerdings darf die Steuerhöhe keine „erdrosselnde Wirkung“ haben.

Worauf gründet sich die Hundesteuer?

Gemäß Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG steht den Gemeinden ein Steuerfindungsrecht zu, sie können also auch eine Steuer auf das Halten von Hunden erlassen.

Es handelt sich um eine kommunale Aufwandsteuer im Sinne des Art. 3 KAG. Diese ist deswegen gerechtfertigt, weil dadurch ein Aufwand, der nicht zur Lebensführung notwendig ist, besteuert wird.

Ist eine allgemeine Einwohner- oder Wohnungssteuer zulässig?

Nein, da diese nicht an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anknüpfen, da die bloße Inanspruchnahme von Wohnraum nichts über persönlichen Wohlstand aussagt. Zudem befindet sich eine solche Steuer nicht mehr im Rahmen des Steuerfindungsrechts der Gemeinde.

Wann ist eine Steuer eine örtliche?

Örtliche Steuern sind solche, die an örtliche Gegebenheiten, insbesondere an den Standort einer Sache oder einen Vorgang innerhalb des Gemeindegebiets anknüofen und wegen der Begrenztheit ihrer unmittelbaren Wirkungen nicht zu einem Steuergefälle gegenüber der Umgebung führen.

Wann sind örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern zulässig?

Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern dürfen nicht gleichartig zu bundesgesetzlichen Steuern sein, müssen das Subsidiaritätsprinzip wahren (Art. 62 Abs. 2 KAG), müssen sich innerhalb des KAG bewegen, da den Gemeinden kein eigenständiges Steuerfindungsrecht zusteht, und dürfen nicht unter den Katalog der ausgeschlossenen Steuern (Art. 3 Abs. 3 KAG) fallen.

Was sind Beiträge?

Beiträge sind Geldleistungen, die eine Gegenleistung für die theoretische Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung darstellen. (Art. 5 Abs. 1 KAG) Sonderformen sind der Erschließungsbeitrag (Art. 5a), der Fremdenverkehrsbeitrag (Art. 6) und der Kurbeitrag (Art. 7).

Was ist ein Benutzungszwang?

Beim benutzungszwang handelt es sich eine hoheitliche Verpflichtung, kommunale Einrichtungen zu benutzen. (Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 GO)

Was ist ein Anschlusszwang?

Beim Anschlusszwang handelt es sich um eine hoheitlich angeordnete Verpflichtung der Bürger, mit ihren Grundstücken kommunale Versorgungseinrichtungen zu nutzen. (Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 GO)

Sonstiges

Was sind öffentliche Naturallasten?

Naturallasten sind Dienst- und Sachleistungen, die der Gemeindebürger als Leistung an die Gemeinde erbringen muss. Hierzu gehören z.B. der Feuerwehrdienst und Hand- und Spanndienste.