Rechtsanwalt Thomas Hummel

Im Kommunalrecht gibt es zahlreiche Streitigkeiten wegen vieler verschiedener Themen. Rechtsanwalt Thomas Hummel kennt sich in diesem Teilgebiet des Verwaltungsrechts aufgrund langjähriger Erfahrungen aus und vertritt auch Ihre Belange gerne. Er hat bereits zahlreiche kommunalrechtliche Fälle in ganz Bayern sowie bundesweit bearbeitet und kennt viele Konstellation sehr genau.

Rechtsanwalt Hummel war selbst drei Jahre Mitglied des Münchner Stadtrats und verfügt so über intensive Erfahrungen. Daneben berät er viele Mandatsträger in verschiedensten Gemeinden und Landkreisen. Er kennt daher die spezifischen Streitpunkte, von kleinen Kommunen bis hin zu Großstädten.

Dabei kommt es aber nicht darauf an, welcher Partei Sie angehören oder um welches Thema es geht. Er betrachtet die jeweilige Sachfrage ganz objektiv und anhand der rechtlichen Gesichtspunkte.

Vielfältige Streitpunkte

Häufige Beschwerden im Bereich der Kommunalpolitik sind zum Beispiel:

  • Der Bürgermeister regiert angeblich am Gemeinderat vorbei.
  • Beschlüsse des Gemeinderats werden nicht ordnungsgemäß angekündigt.
  • Es gibt Streit über die Ausweisung von Baugebieten.
  • Persönliche Befangenheit von Entscheidungsträgern.
  • Über die Besetzung von Ausschüssen herrscht Uneinigkeit.
  • Ein Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan soll aufgestellt werden.
  • Die Transparenz der Entscheidungsfindung im Gemeinderat wird bemängelt.

Aber auch außerhalb des Kommunalparlaments können sich Fragen hinsichtlich der Bürgerbeteiligung ergeben:

  • Ein Bürgerbegehren soll zu einem Bürgerentscheid über ein bestimmtes Thema führen.
  • Eine Wählervereinigung möchte sich gründen und eigene Kandidaten für die nächsten Wahlen aufstellen.
  • Ein Bürger fragt sich, ob der Kommunalabgabenbescheid gegen ihn rechtmäßig ist.

Das Kommunalrecht in Bayern wird im Wesentlichen von der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung bestimmt. Daneben gibt es aber auch zahlreiche andere Rechtsnormen, die hier relevant sind. Das gesamte Rechtsgebiet lässt sich nur mit intensiver Erfahrung in diesem Bereich überblicken.

Zahlreiche Akteure

Thomas Hummel hat bereits zahlreiche Fälle als Berater oder Anwalt im Kommunalrecht bearbeitet und kennt viele verschiedene Konstellationen. Mit diesen allgemeinen Kenntnissen kann er auch Ihren speziellen Fall erfassen und einordnen.

Immer wieder trifft man auf kommunalrechtliche Auseinandersetzungen zwischen

  • verschiedenen Kommunalverfassungsorganen (Bürgermeister bzw. Landrat, Gemeinderat bzw. Kreistag, Ausschüsse),
  • verschiedenen Parteien, Gruppierungen oder Mandatsträgern,
  • verschiedenen kommunalen Ebenen, z.B. im Rahmen der Kommunalaufsicht,
  • Bürger und Gemeinde, z.B. wegen Kommunalabgaben oder örtlichen Satzungen.

Auf dem Internetportal zum bayerischen Kommunalrecht behandelt Rechtsanwalt Hummel verschiedene Fragen aus diesem Rechtsgebiet.

Obgleich das Kommunalrecht relativ überschaubar ist, was die Gesetze angeht, sind die möglichen Streitigkeiten umso vielfältiger. Es ist einfach so, dass die Verhältnisse vor Ort überall anders sind. Auch die persönlichen Befindlichkeiten, die Vorgeschichte und – gerade in kleineren Gemeinden – Bekanntschaften oder gar Verwandtschaften zwischen den Beteiligten müssen berücksichtigt werden.

Daher ist es wichtig, einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Kommunalrecht zu engagieren. Nur dieser kann sein allgemeines Wissen und seine bisherigen Kenntnisse so anwenden, dass er auch einen Spezialfall richtig einschätzen kann. Notwendig ist auch eine solide Kenntnis der Rechtsprechung der zuständigen Verwaltungsgerichte.

Rechtsfragen im Kommunalwahlrecht

Auch das Recht der Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler Ebene, das eine enge Verbindung zwischen Recht und Politik aufweist, sorgt oftmals für „Zündstoff“. Dazu gehört:

  • das Antreten neuer Listen, von Abspaltungen oder anderen Wahlvorschlagsträgern
  • Fragen rund um die Ordnungsmäßigkeit von Aufstellungsversammlungen
  • die Gültigkeit von Wahlen
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheide

Gerade dabei sind fachkundige juristische Einschätzungen besonders wichtig, weil die Folgen von Fehlern oft fatal sind: Bis zur nächsten Wahl muss man sechs Jahre warten und ist bis dahin u.U. nicht im Gemeinderat vertreten. Ein Thema für einen Bürgerentscheid ist „verbraucht“, wenn der erste Anlauf gescheitert ist.

Verschiedene Rechtsdienstleistungen

Ein erstes kurzes Vorgespräch per E-Mail oder Telephon ist dabei grundsätzlich kostenlos. Auch intensivere Besprechungen können problemlos über Mittel der Fernkommunikation, bspw. auch über Videokonferenzen, erfolgen. Auch eine schriftliche Ausarbeitung der Argumente zu einer bestimmten juristischen Frage (Rechtsgutachten) kann erarbeitet werden, damit Sie eine fundierte Auskunft erhalten.

Die rechtliche Vertretung geht aber weiter über das Antrags- oder Widerspruchsverfahren bis hin einem möglichen Gerichtsprozess. Für kommunalrechtliche Streitigkeiten ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig: In erster Instanz regelmäßig das Verwaltungsgericht, in der Berufung der Verwaltungsgerichtshof (teilweise auch als Oberverwaltungsgericht bezeichnet). Für bestimmte Fragen, zum Beispiel für die Nichtigkeitserklärung einer Satzung oder Verordnung, ist auch unmittelbar der Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung berufen.

Soweit nötig, übernimmt RA Hummel auch Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, um schnell zu einer gerichtlichen Entscheidung zu kommen. Unter Umständen muss am Ende des Verfahrens auch der Gang vor die Verfassungsgerichtsbarkeit (das Bundesverfassungsgericht oder das jeweilige Landesverfassungsgericht) erwogen werden.

Über alle Verfahrensschritte werden Sie natürlich vorher umfassend aufgeklärt und erhalten ausführlich die Möglichkeit, selbst mitzuentscheiden und Schriftsätze an das Gericht mitzugestalten. Rechtsanwalt Hummel gilt Ihnen auch einen Überblick über die jeweils zu erstattenden Kosten.