Kreistag

Das Landratsamt ist Sitz des Kreisverwaltung.
Das Landratsamt ist Sitz des Kreisverwaltung.
(Letzte Aktualisierung: 08.06.2024)

Der Kreistag ist das zentrale Entscheidungsorgan des Landkreises. Er besteht aus den Kreisräten und dem direkt gewählten Landrat.

Je nach Größe des Landkreises gibt es 50 bis 70 Kreisräte, sodass regelmäßig auch kleinere Parteien und sog. Einzelkämpfer im Kreistag vertreten sind.

Für den Kreistag gelten im Wesentlichen die gleichen Vorschriften wie für den Gemeinderat. Die hier beantworteten Fragen behandeln daher lediglich die Unterschiede zum Gemeinderat.

Gibt es in kreisfreien Städten einen Kreistag?

Nein, in kreisfreien Städten übernimmt die Stadt die Aufgaben, die normalerweise dem Landkreis zustehen würden. Daher ist der Stadtrat auch für die Fragen zuständig, die ansonsten dem Kreistag obliegen würden. Einen Kreistag gibt es daher nicht.

Aus wie vielen Kreisräten besteht der Kreistag?

Die Zahl der Kreisräte ist in der Bayerischen Landkreisordnung (LKrO) festgelegt und orientiert sich an der Zahl der Einwohner des Landkreises. Dabei gilt folgende Staffel:

  • bis 75.000 Einwohner: 50 Kreisräte
  • bis 150.000 Einwohner: 60 Kreisräte
  • mehr als 150.000 Einwohner: 70 Kreisräte
Hat ein Kreisrat auch das Recht auf Akteneinsicht?

Nein, aus seinem umfassenden Informationsanspruch (Art. 23 Abs. 2 Satz 2 LKrO) ergibt sich nur ein Recht auf Auskunft, nicht aber auch auf Einsichtnahme in Akten. Dies kann nur ausnahmsweise der Fall sein, wenn die Auskunft nicht anders als durch Vorlage der Akten zu erteilen ist.

Darf ein Kreisrat bestimmte Informationen vom Landratsamt einfordern?

Ja, im Gegensatz zur Gemeindeordnung kennt die Landkreisordnung einen umfassenden Informationsanspruch (Art. 23 Abs. 2 Satz 2 LKrO). Allerdings muss es sich dabei um Fragen zu den Themen handeln, an denen er aufgrund seines Amts mitzuwirken hat. Parteipolitische Motivationen dürfen nicht ausschlaggebend sein.

Was ist der Kreisausschuss?

Der Kreisausschuss wird in Art. 26 LKrO geregelt. Jeder Kreistag ist demnach verpflichtet, einen Kreisausschuss einzurichten.

Der Kreisausschuss ist das zentrale Organ im Landkreis und verdrängt den Kreistag insoweit in vielerlei Hinsicht. Er bereitet die Sitzungen des Kreistags vor und nimmt somit zahlreiche Sachentscheidungen vorweg. Nur ausnahmsweise (Art. 26 Satz 3 LKrO) können Entscheidungen des Kreistags ohne Vorbehandlung im Kreisausschuss nur durch die Fachausschüsse vorbereitet werden.

Aus wie vielen Kreisräten besteht der Kreisausschuss?

Der Kreisausschuss besteht aus einem Fünftel der Größe des Kreistags, also aus 10, 12 bzw. 14 Kreisräten sowie dem Landrat.