Blick über die Grenze: Wortbeiträge im Mannheimer Amtsblatt

Gemeinden sind verpflichtet, alle Gemeinderäte bei der Vergabe offizieller Darstellungsmöglichkeiten gleich zu behandeln. Eine reine Berücksichtigung von Fraktionen unter Ausschluss von „Einzelkämpfern“ ist unzulässig.

Die Stadt Mannheim erlaubt es ihren Gemeinderäten, im örtlichen Amtsblatt politische Stellungnahmen zu veröffentlichen. Damit dieses nicht zur Werbebroschüre verkommt, sind die Möglichkeiten natürlich begrenzt. So stehen jedem einzelnen Abgeordneten 3750 Zeichen pro Jahr zur Verfügung. (Zum Vergleich: Dieser gesamte Text umfasst knapp 11.000 Zeichen – das ist also wirklich nicht viel für ein ganzes Jahr.)

dollar-1426420_640Hinzu kommen bei Gemeinderatsgruppen noch einmal 7500 Zeichen als Sockelbetrag, bei Fraktionen sind es 14.000. Allein dies ist schon eine Ungleichbehandlung gegenüber den Einzelkämpfern, die einer Begründung bedürfte. Denn schließlich erhält so die kleinste Fraktion, die der Freien Wähler, 32.750 Zeichen, was heruntergerechnet 6550 Zeichen für jeden ihrer Gemeinderäte sind. Nun wäre es möglich, dass es hierfür einen einleuchtenden Grund gibt, weil bspw. die Fraktionen mehr Ausschusssitze und Referentenposten innehaben, sodass sie auch mehr mitzuteilen haben. Warum demgegenüber eine Zwei-Personen-Gruppe aufgrund ihres Sockelbetrag auf einmal viermal so viel schreiben darf wie ein Einzelkämpfer, ist dagegen schwer erklärlich. Unter Umständen müsste man dafür näher in das baden-württembergische Kommunalrecht und in die Mannheimer Gepflogenheiten einsteigen. Die alte Verteilung ist aber auch gar nicht das Problem, sondern die neue.

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Anmerkungen zu BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135 (Zulassung zum Augsburger Christkindlesmarkt)

Die abstrakte Konstellation, um die es in diesem Urteil ging, ist eine häufige: Eine Kommune vergibt bestimmte Rechte, die allerdings zwangsläufig kontingentiert sind. Die Vergabe muss also nach bestimmten Kriterien erfolgen. Diese werden häufig durch diejenigen Bewerber, die nicht zum Zug gekommen sind, für rechtswidrig gehalten.

Zu wenig Standplätze für Crepes und Flammkuchen

Konkret ging es um den Augsburger Christkindlesmarkt. Nach der Satzung der Stadt und dem entsprechenden Stadtratsbeschluss sollten für das Jahr 2012 nur zehn Stände für „Crepes, Flammkuchen, Suppen und vergleichbare Gerichte“ zugelassen werden. Allerdings gab es 56 potentielle Standbetreiber, die derartige Speisen auf dem Markt verkaufen wollten. Anmerkungen zu BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135 (Zulassung zum Augsburger Christkindlesmarkt) weiterlesen

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