Anmerkungen zu BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135 (Zulassung zum Augsburger Christkindlesmarkt)

Die abstrakte Konstellation, um die es in diesem Urteil ging, ist eine häufige: Eine Kommune vergibt bestimmte Rechte, die allerdings zwangsläufig kontingentiert sind. Die Vergabe muss also nach bestimmten Kriterien erfolgen. Diese werden häufig durch diejenigen Bewerber, die nicht zum Zug gekommen sind, für rechtswidrig gehalten.

Zu wenig Standplätze für Crepes und Flammkuchen

Konkret ging es um den Augsburger Christkindlesmarkt. Nach der Satzung der Stadt und dem entsprechenden Stadtratsbeschluss sollten für das Jahr 2012 nur zehn Stände für „Crepes, Flammkuchen, Suppen und vergleichbare Gerichte“ zugelassen werden. Allerdings gab es 56 potentielle Standbetreiber, die derartige Speisen auf dem Markt verkaufen wollten. Anmerkungen zu BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135 (Zulassung zum Augsburger Christkindlesmarkt) weiterlesen