Auch in Penzberg wird derzeit über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zum Erhalt eines kommunalen Hallenbads gestritten. Diese Konstellation wurde hier vor Kurzem besprochen: BayGO – Verhinderung von demokratischer Mitsprache durch Kommunalunternehmen?
Bislang gehen die wohl meisten Kommunen davon aus, dass solche Bürgerentscheide unzulässig sind, weil sie Angelegenheiten des Kommunalunternehmens und nicht des Stadtrats selbst betreffen. In der lokalen Presse wurde aber auch meine abweichende Stellungnahme dazu thematisiert: Wellenbad-Bürgerbegehren – Unechter Verwaltungsrat
Während eigentlich erwartet wurde, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag das Bürgerbegehren wegen Unzulässigkeit zurückweist, wurde die Entscheidung nun vertagt. Es soll eine einvernehmliche Lösung gefunden werden – das ist ein durchaus überraschender Schritt und zeigt, dass die Sachlage doch nicht so klar ist.