Häufige Fragen zur Kommunalwahl 2026 mit besonderem Fokus auf die Mitglieder, Kandidaten und Verbände der Bayernpartei.
Unterschriften
Wie viele Unterstützungsunterschriften braucht man?
Das steht in Artikel 27 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWG-27
Die notwendige Zahl geht von 40 in Gemeinden bis zu 1000 Einwohnern über bspw. 470 bei Landkreisen mit 200.000 bis 400.000 Einwohnern bis zu 1000 Unterschriften in Millionenstädten.
Wann brauchen wir keine Unterschriften?
Wenn wir im jeweiligen Gemeinderat oder Kreistag aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags (also Bayernpartei-Liste) schon vertreten sind. Das gilt dann auch für die Bürgermeister- bzw. Landratswahl.
Wie werden die Unterschriften gesammelt?
Im Rathaus bzw. in anderen gemeindlichen Behörden zu den dortigen Öffnungszeiten. Diese werden von den Gemeinden bekanntgegeben. Das gilt dann auch für die Kreistagswahl.
Eine freie Sammlung auf Formularen wie bei der Landtags- oder Bundestagswahl gibt es nicht.
Wie läuft das Unterschreiben dann ab?
Der jeweilige Bürger muss mit seinem Ausweis in die entsprechende Behörde gehen und dort aktiv sagen, dass er für die Bayernpartei unterschreiben möchte. Dann wird seine Wahlberechtigung geprüft und er trägt sich in die Liste ein.
Muss für den Bürgermeister-/Landratskandidaten separat unterschrieben werden?
Ja.
Wenn wir neu antreten (siehe oben) und einen Bürgermeister-/Landratskandidaten aufstellen, braucht es für diesen eine eigene Unterschriften. Natürlich kann dann jeder Bürger auch noch für die Gemeinderats-/Kreistagsliste unterschreiben, aber es sind eben zwei separate Unterschriften.
Wann dürfen die Unterschriften gesammelt werden?
Sobald der Wahlvorschlag eingereicht wurde. Das wiederum setzt voraus, dass der Wahlleiter dazu auffordert.
Sammlungsende ist der 48. Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr.
Der effektive Zeitraum für die Sammlung beträgt dann meist zwei bis vier Wochen.
Darf ich die Unterschreiber in die Behörde rein begleiten?
Nein, man muss einen gewissen Abstand zum Eingang halten.
Darf ich die Unterschreiber zur Behörde hinfahren?
Ja, das sollte erlaubt sein, allerdings müssen sie unbeeinflusst unterschreiben können.
Kandidaten
Wer kann als Kandidat für den Gemeinderat oder Kreistag aufgestellt werden?
Jeder, der wählbar ist. Das setzt voraus:
- Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates
- am Wahltag mindestens 18 Jahre
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Gemeinde/Landkreis wohnhaft
Welcher Wohnsitz zählt?
Jeder, auch der Nebenwohnsitz.
Muss der Bürgermeisterkandidat im Ort wohnen?
Nur, wenn es sich um einen ehrenamtlichen Bürgermeister handelt.
Muss der Landratskandidat im Landkreis wohnen?
Nein.
Müssen die Kandidaten Parteimitglieder sein?
Nein.
Aufstellungsversammlung
Mit welcher Frist muss eingeladen werden?
Nach unserer Satzung (§ 62 Abs. 3) beträgt die Ladungsfrist drei Tage. Dabei sollten diese vollen drei Tage zwischen Zugang der Einladung und Versammlung liegen, also z.B.
- Zugang am Montag – Versammlung am Freitag
- Zugang am Mittwoch – Versammlung am Sonntag
Welche Form muss die Einladung haben?
Notwendig ist die Schriftform, also Einladung per Brief. Eine Veröffentlichung auf den Homepage empfiehlt sich zusätzlich, ist aber alleine nicht ausreichend.
Die Geschäftsstelle kann bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme die Einladung herausschicken.
Wo bekomme ich die Formulare für die Aufstellung?
Es gibt keine offiziellen Formulare, die vom Staat herausgegeben würden. Stattdessen geben spezielle Verlage eigene Formulare heraus, die teilweise durchaus unterschiedlich ausschauen.
Wir haben einen Formularsatz (viele PDF-Dateien für alle Eventualitäten) vorrätig, den wir an die Orts- und Kreisverbände verschicken können.
Wer stellt die Wählbarkeitsbescheinigung aus?
Immer die Gemeinde, auch für die Kreistagswahl.
Wahlkampf
Ab wann darf plakatiert werden?
Das hängt von den Vorschriften der Gemeinde ab.
Wahl
Wann findet die Wahl statt?
Am 08.03.2026.
Wie sollen die Leute uns wählen?
Wer die Bayernpartei mit „voller Stimme“ wählen will, soll einfach ein Kreuz oben auf dem Stimmzettel machen. Damit kommen uns alle Stimmen zugute.
Wer daneben noch Einzelpersonen auf anderen Listen ankreuzt, verschenkt leider Stimmen.