Diese Seite dient lediglich der Information über gesetzliche Vorschriften rund um das Kommunalrecht in Bayern. Sie kann daher nicht jeden Einzelfall abdecken und nicht immer auf jede Sonderkonstellation hinweisen. Durch den Frage/Antwort-Stil beschränken wir uns auf grundlegenden Auskünfte zu den Mechanismen der bayerischen Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung. Manche Hinweise sind vielleicht missverständlich oder unvollständig oder bekommen im Zusammenhang mit anderen Rechtsnormen eine andere Bedeutung.
Wenn Sie konkrete Auskünfte brauchen oder eine für Sie wichtige Entscheidung (z.B. das Antreten zu Wahlen oder das Verhalten als Mandatsträger) vorbereiten wollen, dürfen Sie sich keinesfalls allein auf die hier zu lesenden Angaben verlassen. Begreifen Sie unsere Informationen allenfalls als Startpunkt für eigene Recherchen und Nachfragen an den Rechtsanwalt. Die individuelle anwaltliche Beratung kann durch keine Internetseite ersetzt werden.